Pflege - Bahr
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung Die private Absicherung für den Pflegefall findes bis dato kaum statt und wird daher erstmals staatlich unterstützt:
Der "Pflege-Bahr" ist eine, mit Zulagen geförderte, private Pflegezusatzversicherung. Namensgeber ist Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), der die Vorsorgeform im Rahmen des Pflege-Neuausrichtungsgesetztes einführte.- Was leistet die Pflege-Bahr?
- Welche Voraussetzungen sind für die Förderung notwendig?
- Abschluss und Kostenpunkte: Beitragshöhe und staatliche Zulage
- Vor- und Nachteile der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung
- Leistungserweiterungen und Zusatzverträge
Kapitelübersicht
Was leistet die Pflege-Bahr?
In der Pflege-Bahr-Police kann ein Pflegemonats- oder Pflegetagegeld vereinbart werden. Dies sind jene Geldleistungen, die im Versicherungsfall ausgezahlt werden und dem Versicherungehmer zur freien Verfügung stehen. Das Geld aus der Pflegezusatzversicherung erhalten die Versicherten zusätzlich zu gesetzlichen Pflegeleistungen.
Gesetzlich ist ein Mindesumfang für diese Pflegegeldleistung vorgesehen:
Es gibt seit dem 01.01.2017 eine neue Pflegstaffel, demnach gibt es bei:
Pflegegrad 1: 10%
Pflegegrad 2 : 20%
Pflegegrad 3: 30%
Pflegegrad 4: 40%
Pflegegrad 5 : 100%
Das bedeutet, dass der volle Tageshöchstsatz erst bei Eintritt des Pflegegrades 5 ausbezahlt wird.
Welche Voraussetzungen sind für die Förderung notwendig?
Als deutscher Bürger kann jeder die geförderte Police abschließen, wenn er
- das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Mitglied einer sozialen oder privaten Pflegeversicherung ist.
- bisher keine Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht oder bezogen hat.
Kinder können zu den selben Bedingungn und ohne Gesundheitsprüfung eine Pflegezusatzversicherung wie ihr Eltern erhalten (Kindernachversicherung), wenn diese seit 3 Monaten versichert sind und dies 2 Monate nach Geburt des Kindes beantragt haben. Für das Kind besteht Versicherungsschutz; die staatliche Zulage wird ab dem 18. Lebensjahr gewährt.
Abschluss und Kostenpunkte: Beitragshöhe und staatliche Zulage
Notwendig für die staatliche Förderung ist der Vertragsabschluss bei einem Versicherungsunternehmen, das förderfähige Policen anbietet. Die Zulagen laufen dann automatisch in den Pflege-Bahr-Vertrag - ein sparater Antrag ist nicht nötig.
Die Höhe der Prämien selbst richtet sich überlicherweise nach Eintrittsalter und Leistungsarten. Der Staat zahlt 5 Euro im Monat Beitragszuschuss, d. h. 60 Euro pro Jahr. Allerdings muss der Versicherungsbeitrag insgesamt mindestens 15 Euro betragen, d. h. in jedem Fall sind mindestens 10 Euro vom Versicherten beizusteuern.
Vor- und Nachteile der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung
Vorteile:
- Keine Antragsablehnung: Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, jeden Versicherungswilligen aufzunehmen, der keine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten hat.
- Für die Police gibt es keine Gesundheitsprüfung, d. h. auch mit Vorerkrankungen ist der Abschluss möglich.
- Versicherer dürfen keine Risikozuschläge erheben.
- Abschluss- und Verwaltungskosten sind gesetzlich begrenzt.
- Die Förderung ist unabhängig vom Einkommen.
- Geldleistungen sind in allen Pflegestufen vorgesehen.
Nachteile:
- Wer Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht oder bezogen hat, ist nicht mehr versicherbar.
- Der Pflege- Bahr kann nach wie vor nur als zusätzlicher Baustein genutzt werden, um die Pflegelücke zu schließen.
- Der volle Bezug der versicherten Summe ist erst bei Pflegegrad 5 möglich.
- Es gibt eine Wartezeit von 5 Jahren.
Leistungserweiterungen und Zusatzverträge
Es ist grundsätzlich möglich, höhere Leistungen zu vereinbaren. Im Fördertarif sind die Maximalleistungen auf jene Leistung beschränkt, welche die gesetzliche Versicherung für den jeweiligen Fall vorsieht. Eine sinnvolle vertragliche Erweiterung ist die Dynamisierung der Leistungen. Im gesetzlichen Umfang ist eine solche allerdings nur im Rahmen der allgemeinen Inflationsrate vorgesehen, um Kaufkraftverluste zu vermeiden.
Mn kann auch aus einer bestehenden Pflegezusatzversicherung in den geförderten Tarif wechseln. Ob das tatsächlich sinnvoll ist, sollte man dabei - gemessen an den bisher eingezahlten Beiträgen - unbedingt abwägen. Für bestehende Verträge ist die Förderung zumeist nicht möglich, da sie nicht die rechtlichen Voraussetzungen bieten. Parallel den Pflege-Bahr und eine andere private Pflegepolice abzuschließen, ist kein Problem. Einige Anbieter haben aber auch förderfähige Produkte mit diversen Leistungserweiterungen auf den Markt gebracht.