Krankentagegeldversicherung
Grundsätzlich versteht man unter einer Krankentagegeldversicherung eine Versicherung, die bei krankheitsbedingten Einkommenverlusten einspringt.
Nach AVB MB/KT94 ergeben sich folgende Kriterien der Krankentagegeldversicherung:
- Kündigungsverzicht
- Leistungsdauer
- Alkoholklausel
- Krankentagegeld bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit
Durch selbstständige und unselbstständige Tätigkeit ergeben sich folgende Unterschiede:
- Bei unselbstständiger Tätigkeit kann ein Tagegeld in Höhe von 100 Prozent des Nettoeinkommens für die Zeit nach der Gehaltsfortzahlung versichert werden. Das Nettoeinkommen entspricht hierbei dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate.
- Bei selbstständiger Tätigkeit kann der Verdienstausfall bis zu einer Höhe des Nettoeinkommens mit verschiedener Zeitstaffelung (je nach Vereinbarung) versichert werden. Dabei gelten für Ärzte und Zahnärzte sowie für Angehörige freier Berufe - Spezialtarife.