So bleibt ein Schaden an der Photovoltaikanlage bezahlbar

Brand, Hagel, Sturm, aber auch Diebe, Material- und Bedienfehler – es gibt zahlreiche Gefahren, die zu hohen Schäden an der Photovoltaikanlage führen können. Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie sich das finanzielle Schadensrisiko minimieren lässt.

24.4.2017 (verpd) Nach Angaben der Bundesnetzagentur gibt es hierzulande rund 1,6 Millionen Photovoltaikanalgen, die auf Hausdächern, aber auch auf Feldern installiert sind. Alleine eine solche Stromerzeugungsanlage auf einem Wohngebäude kostet einige Tausend Euro. Es gibt allerdings diverse Risiken, die zu einer Beschädigung oder Zerstörung der Anlage führen können. Das daraus resultierende Kostenrisiko lässt sich jedoch mit bestimmten Versicherungspolicen absichern.

Egal ob eine Photovoltaikanlage durch einen Brand, Hagel, Blitzschlag, Sturm oder durch andere Risiken wie Diebstahl oder Materialfehler beschädigt wird, das Kostenrisiko eines solchen Schadens trägt der Anlagenbesitzer ohne einen passenden Versicherungsschutz alleine.

Bei einer Beschädigung der Anlage fallen beispielsweise Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungs-Kosten sowie Aufräumungs-, Lösch-, Entsorgungs- und sonstige Kosten an. Wurde die Photovoltaikanlage finanziert, laufen zudem die Finanzierungskosten weiter, selbst wenn die Anlage (noch) nicht funktioniert.

Teil- oder Komplettabsicherung

Eine Teilabsicherung für eine Solarstromanlage, die auf einem Dach montiert ist, bietet die Gebäudeversicherung. Denn in der Regel kann der Anlagenbesitzer gegen eine Mehrprämie die Photovoltaikanlage in dieser Police gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel versichern.

Noch umfassender ist eine spezielle Photovoltaik-Versicherung. Ein solche Police kann von Privatpersonen, aber auch von gewerblichen Betreibern, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder auch auf einem Feld montiert haben, abgeschlossen werden. Die Photovoltaik-Versicherung ist eine sogenannte Allgefahrendeckung. Sie deckt nicht nur Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel, sondern zahlt in der Regel auch bei Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Sabotage, Bedienungsfehler, Material- und Konstruktionsfehler, Überspannung, Überschwemmung und Tierverbiss.

Nur wenige Schadensursachen, wie die vorsätzliche Beschädigung durch den Anlagenbetreiber oder eine betriebsbedingte Abnutzung oder Schäden infolge von Krieg oder Kernenergie, werden nicht durch die Photovoltaik-Versicherung abgedeckt. Versichert sind in einer solchen Police in der Regel alle Teile, die zu einer Photovoltaikanlage gehören, wie Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung.

Ohne Strom kein Ertrag

Neben der Absicherung von Sachschäden ist insbesondere für Besitzer von Großanlagen der Abschluss einer sogenannten Ertragsausfall-Versicherung sinnvoll. Sie kann entweder optional bei der Photovoltaik-Versicherung gegen Aufpreis miteingeschlossen oder in Form einer eigenen Police versichert werden.

Eine solche Police ersetzt üblicherweise den entgangenen finanziellen Ertrag bis zu einer im Vertrag festgelegten Dauer und maximalen Tagesausfall-Entschädigung, wenn die Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Risikos keinen Strom mehr produziert. Versicherbar sind in der Regel die gleichen Risiken wie bei einer Photovoltaik-Versicherung.

Wie viel ein umfassender Kostenschutz für eine Photovoltaikanlage kostet, hängt vom gewünschten Versicherungsschutz sowie von der Art und Größe der Anlage ab.

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