Auch wenn man mit einer niedrigen Versicherungssumme bei der Hausrat- oder sonstigen Sachversicherung Prämien sparen könnte, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme dem Wert der versicherten Gegenstände entspricht. Ansonsten wird es im Schadenfall richtig teuer.
18.4.2017 (verpd) Wer glaubt, dass es für ihn günstiger ist, wenn er bei der Beantragung einer Sachversicherung wie zum Beispiel einer Hausratpolice eine niedrigere Versicherungssumme angibt, als die zu versichernden Gegenstände tatsächlich wert sind, der irrt. Denn im Schadenfall kann diese Schummelei ein x-Faches von dem kosten, was die niedrigere Versicherungssumme an Prämienersparnis gebracht hätte.
Bei einer Sachversicherung, zu der auch die Hausratversicherung zählt, berechnet sich die Prämie unter anderem auch nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Allerdings ist es nicht sinnvoll, eine möglichst niedrige Versicherungssumme zu wählen, um eine möglichst niedrige Versicherungsprämie zu erhalten. Konkret sollte die Versicherungssumme so hoch sein, dass bei einem Totalschaden der versicherten Gegenstände diese wieder neu angeschafft werden können.
Warum die Höhe der Versicherungssumme entscheidend ist
Liegt die vereinbarte Versicherungssumme jedoch unter dem tatsächlichen Wert der versicherten Gegenstände, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor. Im Schadenfall wird der Schaden nicht komplett, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzt. Das heißt, bei jedem Schaden, also egal ob es sich um einen Totalschaden oder eine teilweise Beschädigung der versicherten Sachen handelt, bringt eine zu niedrige Versicherungssumme hohe finanzielle Nachteile.
Im Falle eines Totalschadens reichen nämlich die vereinbarte Versicherungssumme und somit auch die maximale Schadenszahlung durch den Versicherer nicht aus, um die tatsächlich entstandenen Schadenskosten abzudecken.
Doch selbst wenn nur Teile des Hausrates beschädigt sind, beispielsweise bei einem Zimmerbrand oder einem Sturm- oder Leitungswasserschaden, würde der Versicherte bei einer zu niedrigen Versicherungssumme die tatsächliche Schadenshöhe nicht ersetzt bekommen.
Folgen einer Unterversicherung
Ist in einer Hausrat-Police zum Beispiel eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart, obwohl der tatsächliche Wert des Hausrates 100.000 Euro beträgt, liegt eine Unterversicherung von 50 Prozent (Anteil der Versicherungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Gesamtwert) vor.
Werden bei einem Zimmerbrand Möbel im Wert von 30.000 Euro beschädigt, erhält der Versicherte wegen der bestehenden Unterversicherung nur 50 Prozent, also 15.000 Euro vom Versicherer ersetzt. Wenn sich der Versicherte jedoch wieder gleichwertige Möbel anschaffen möchte, müsste er die restlichen 15.000 Euro aus der eigenen Tasche zahlen. Noch höher ist das finanzielle Risiko einer solchen Untertreibung bezüglich der Versicherungsumme bei einem Totalschaden.
Wird in dem genannten Beispiel der gesamte Hausrat bei einem Brand zerstört, zahlt der Versicherer maximal die vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 50.000 Euro, also 50 Prozent des tatsächlichen Schadens, aus. Um einen gleichwertigen Hausrat anzuschaffen, müsste der Versicherte somit noch 50.000 Euro selbst bezahlen. Im Vergleich dazu würde die Prämienersparnis zwischen dem tatsächlichen Wert und der gewählten niedrigeren Versicherungssumme maximal wenige Euro pro Jahr einbringen.
Wenn man sich nur auf die pauschale Summenermittlung verlässt …
Zum Schutz der Versicherungskunden bieten einige Wohngebäude- und Hausratversicherer einen sogenannten Unterversicherungs-Verzicht an, wenn zum Beispiel bei einer Hausrat-Police die Versicherungssumme nach einer vom Versicherer vorgegebenen Faustformel berechnet wird. Tritt ein Teilschaden ein, bekommt der Versicherte im Rahmen eines solchen Unterversicherungs-Verzichts auch dann den tatsächlichen Schadenswert ausbezahlt, wenn der Versicherungswert höher ist als die Versicherungssumme, also selbst wenn eine Unterversicherung besteht.
Ist jedoch der eingetretene Schaden höher als die vereinbarte Versicherungssumme, wird auch bei einem geltenden Unterversicherungsverzicht maximal die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Viele Versicherer gewähren zum Beispiel einen Unterversicherungs-Verzicht, wenn die Versicherungssumme 600 oder 750 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche beträgt.
Wird beispielsweise vom Versicherer Unterversicherungs-Verzicht gewährt, wenn die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche 750 Euro beträgt, müssen für eine 100 Quadratmeter große Wohnung mindestens 75.000 Euro als Versicherungssumme vereinbart werden.
… kann das bei einem Totalschaden teuer werden
Hat der Versicherte einen Hausratschaden in Höhe von maximal 75.000 Euro und beträgt der Wert des Hausrates insgesamt 100.000 Euro, erhält er trotz der bestehenden Unterversicherung im Rahmen des Unterversicherungs-Verzichts die vollen 75.000 Euro Schaden erstattet. Beträgt der Schaden allerdings mehr als 75.000 Euro, bei einem Totalschaden durch einen Brand wären es in dem Beispiel 100.000 Euro, wird maximal die Versicherungssumme, also im beschriebenen Fall wären das 75.000 Euro, erstattet.
Dieses Beispiel belegt, dass es sinnvoll ist, den tatsächlichen Wert des Hausrates zu ermitteln und die Versicherungssumme entsprechend zu wählen. Gerade bei einer exklusiven Ausstattung kann es nämlich sein, dass die nach einer Faustformel berechnete Versicherungssumme nicht ausreicht, um im Totalschaden ausreichend abgesichert zu sein.
Wichtig ist es zudem, den Wert der versicherten Sachen regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls die Versicherungssumme anzupassen, da sich im Laufe der Zeit zum Beispiel durch Neuanschaffungen auch der Wert des Hausrates ändert.