Wie aus einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervorgeht, steigt die Zahl der staatlich geförderten Altersvorsorge in Form von Riester-Rentenverträgen weiter an.
18.4.2017 (verpd) Wie aus den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Kurzem veröffentlichten Zahlen ersichtlich wird, ist der Bestand an Riester-Rentenverträgen seit Einführung im Jahre 2002 bis Ende 2016 ständig gestiegen. Aktuell haben über 16,5 Millionen Bürger einen bestehenden Riester-Vertrag.
Da die gesetzliche Rente um einiges niedriger ist als das bisherige Erwerbseinkommen, empfiehlt unter anderen auch die Bundesregierung, eine zusätzliche Altersvorsorge abzuschließen, um den Lebensstandard im Rentenalter halten zu können. Eine Form der privaten finanziellen Vorsorge für das Rentenalter ist die mit Geldzulagen und Steuervorteilen staatlich geförderte Riester-Rente.
Seit 2002 haben unter anderem alle gesetzlich rentenversicherungs-pflichtigen Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte einen Anspruch auf diese Förderung. Auch der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig seiner beruflichen Tätigkeit als mittelbar Zulageberechtigter einen Anspruch auf diese Art der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Wem eine Förderung zusteht
Nur direkte oder indirekt Förderberechtigte, die einen entsprechend Riester-Vertrag abschließen und darin einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat einzahlen, bekommen eine entsprechende Förderung. Als Förderung gibt es vom Staat pro Riester-Sparer eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr.
Riester-Sparer erhalten zudem für jedes Kind, für das sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, zusätzlich 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, sind es jährlich 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien sind im Jahr steuerlich absetzbar. Die volle Förderung erhält ein Riester-Sparer, wenn er einen Mindesteigenbetrag von vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens für den Vertrag aufwendet.
Am Ende der im Riester-Vertrag festgelegten Laufzeit – Verträge, die seit Januar 2012 abgeschlossen werden, sind frühestens ab dem 62. Lebensjahr auszahlbar –, wird je nach Vereinbarung eine gleichbleibende oder steigende lebenslange Monatsrente dem Versicherten überwiesen. Auch eine einmalige Auszahlung bei Rentenbeginn von maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals ist je nach Anlageform und Vertragsvereinbarung möglich.
Riester-Versicherungsverträge – die meistgewählte Anlageform
Insgesamt kann der direkte oder indirekte Förderberechtigte aus vier verschiedenen Anlageformen für das Riester-Sparen wählen: Es gibt Riester-Versicherungsverträge, Riester-Banksparverträge, Riester-Investmentfondsverträge und Wohn-Riester-Verträge. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gab es Ende 2016 16,54 Millionen bestehende Riester-Verträge – und damit der höchste Stand seit Einführung der Riester-Renten im Jahr 2002 sowie 53.000 Verträge mehr als Ende 2015 und rund 2,08 Millionen Verträge mehr als noch Ende 2010.
Von allen bestehenden Riester-Verträgen entfielen fast zwei Drittel, nämlich knapp 10,90 Millionen Policen, auf Riester-Versicherungsverträge, das ist damit die bisher am häufigsten gewählte Riester-Anlageform. An zweiter Stelle liegen mit insgesamt fast 3,17 Millionen Verträgen die Riester-Investmentfondsverträge. Knapp 1,69 Millionen Bürger wählten die Wohn-Riester-Variante und 774.000 Verträge sind Banksparverträge.
Wer sich die staatliche Förderung nicht entgehen lassen möchte, kann sich vom Versicherungsvermittler über die individuellen Vorteile und die Auswahl der passenden Riester-Anlageform beraten lassen.