Nur noch mit Warnweste(n) ins Ausland

Grundsätzlich sollte in jedem Kraftfahrzeug mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Je nach Land sind auch mehrere vorgeschrieben. Zudem gibt es nicht nur bei Unfällen in vielen Staaten eine Pflicht, eine Warnweste zu tragen.

10.4.2017 (verpd) Studien belegen, dass jemand, der eine Warnweste trägt, deutlich früher und besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wird als ohne. Wer aufgrund eines Unfalles oder einer Panne sein Fahrzeug verlässt und auf oder neben der Fahrbahn steht oder geht, mindert daher durch das Tragen einer Warnweste sein Unfallrisiko erheblich, da er seltener von anderen Verkehrsteilnehmern übersehen wird. In den meisten Ländern gibt es daher bereits eine Verpflichtung, Warnwesten mitzuführen und/oder in bestimmten Situationen zu tragen. Allerdings sind die Vorschriften je nach Land unterschiedlich.

Die Pflicht, eine Warnweste im Auto, im Lkw, in Zug- und Sattelzugmaschinen sowie in Bussen mitzuführen, gibt es hierzulande seit rund drei Jahren. Für Motorräder besteht in Deutschland noch keine Verpflichtung. Ganz anders in anderen Ländern. Hier kann es durchaus sein, dass im Pkw nicht nur eine, sondern mehrere Warnwesten mitgeführt werden müssen. Zudem gibt es Länder, die auch für Motorradfahrer und sogar für Radfahrer eine Warnweste vorschreiben.

Anders als in Deutschland, wo nur das Mitführen der Warnweste im Kfz verpflichtend ist, muss in den meisten EU-Ländern die Warnweste in bestimmten Situationen wie bei Pannen oder Unfällen vom Kfz-Fahrer und/oder auch von den Kfz-Insassen getragen werden, wenn sie das Fahrzeug verlassen.

Je Sitzplatz eine Warnweste

Eine entsprechende Tragepflicht bei Unfällen und Pannen gibt es zum Beispiel in Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Österreich, Portugal, Norwegen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Serbien, Spanien, Tschechien und Ungarn. Während wie in Deutschland und auch in Belgien nur eine Warnweste pro Pkw vorgeschrieben ist, müssen in Bulgarien, Italien, Frankreich oder Tschechien alle Insassen, die nach einer Panne oder einem Unfall aus dem Auto steigen, eine Warnweste tragen.

Sinnvollerweise sollten daher so viele Warnwesten im Pkw mitgeführt werden, wie Pkw-Sitzplätze vorhanden sind, damit bei einem vollbesetzten Wagen im Notfall alle Insassen inklusive des Fahrers jeweils eine anziehen können. Die Warnwesten sollten für die Insassen griffbereit, also beispielsweise in den Seitenablagen der Autotüren und nicht im Kofferraum verstaut werden. In Montenegro muss die Warnweste für den Autofahrer während der Fahrt sogar über die Rückenlehne des Fahrersitzes gezogen sein, damit er sie im Falle des Falles sofort zur Hand hat.

Warnwestenpflicht für Fußgänger, Motorrad- und Fahrradfahrer

Für Motorradfahrer gibt es in Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien derzeit noch keine Mitführ- und/oder Tragepflicht. Anders dagegen in Belgien, Bulgarien, Kroatien, Luxemburg, Slowakei und Ungarn – hier müssen auch Kradfahrer eine Warnweste dabeihaben und im Notfall anlegen.

In manchen Ländern gibt es unter bestimmten Bedingungen sogar eine Warnwesten-Tragepflicht für Radfahrer und/oder Fußgänger. In Ungarn muss jeder Fußgänger und Radfahrer, der außerhalb einer Ortschaft unterwegs ist, eine Warnweste tragen. In Luxemburg besteht eine Warnwestentragepflicht für Fußgänger und in Frankreich für Radfahrer auf Landstraßen, wenn sie nachts oder bei schlechten Witterungsverhältnissen auch am Tage unterwegs sind.

Die Warnweste muss der Norm entsprechen

Je nach Land muss jeder, der keine Warnweste mitführt oder trägt, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, mit einer Geldstrafe rechnen. In Belgien kann das Missachten der Tragepflicht zum Beispiel ein Bußgeld von über 1.300 Euro nach sich ziehen. Wer keine Warnweste trägt, obwohl er es müsste, muss, wenn er bei einem Unfall verletzt wird, mit gravierenden Nachteilen rechnen.

Denn er muss unter Umständen sogar mit einer Mitschuld und deswegen mit einer Kürzung seiner Schadenersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner rechnen, wenn durch das Tragen einer Warnweste der Unfall zu verhindern gewesen wäre. Damit eine Warnweste auch als solche anerkannt wird, muss sie der europäischen Norm EN ISO 20471 entsprechen. Diese Warnwesten sind in unterschiedlichen Größen in den Farben Orange-Rot, Orange oder Gelb erhältlich und haben zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite.

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