Auch in diesem Jahr gibt es für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland wieder eine Rentenerhöhung. Allerdings fällt die Anhebung deutlich niedriger aus als letztes Jahr.
3.4.2017 (verpd) Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vor Kurzem bekannt gab, steigt zum 1. Juli 2017 die gesetzliche Rente in Westdeutschland um 1,9 Prozent und in Ostdeutschland um 3,59 Prozent an. Das sind allerdings jeweils mehr als zwei Prozentpunkte weniger als noch in 2016.
Jedes Jahr wird im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien festgelegt, ob und wie hoch eine Anpassung der gesetzlichen Renten ausfällt. Eine entsprechende Rentenanpassung gilt jeweils zum 1. Juli des entsprechenden Jahres.
Für 2017 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) diesbezüglich eine Erhöhung der gesetzlichen Renten in den alten Bundesländern um 1,9 Prozent und in den neuen Bundesländern um 3,95 Prozent angekündigt. Das ist deutlich weniger als letztes Jahr – 2016 betrug die Rentenanpassung in Westdeutschland nämlich 4,25 Prozent und in Ostdeutschland 5,95 Prozent.
Steigende Rente wegen gestiegener Löhne und Gehälter
Unter anderem ist die jährliche Rentenanpassung von der Entwicklung der für die gesetzliche Rentenversicherung maßgeblichen beitragspflichtigen Bruttolöhne, die vom Statistischen Bundesamt (Destatis) jährlich ermittelt wird, abhängig. Dabei wird die Lohnentwicklung nach Ost- und Westdeutschland getrennt berechnet. Steigen die Löhne und Gehälter, werden auch die Renten angehoben. Laut Destatis betrug die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung aktuell 2,06 Prozent in den alten und 3,74 Prozent in den neuen Bundesländern.
Bei der Rentenanpassung spielt auch der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, also die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehern zu gesetzlich rentenversicherten Beitragszahlern eine Rolle. Ist die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zur Zahl der Rentner kleiner geworden, fällt die Rentenanpassung kleiner aus, ist die Zahl jedoch gestiegen, ergibt sich eine zusätzliche Steigerung. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit 0,14 Prozent dämpfend auf die Anpassungshöhe aus.
Anpassung des aktuellen Rentenwerts
Zudem werden für die Ermittlung der Rentenanpassungshöhe die Veränderungen des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt. Ist der Beitragssatz gesunken, wie es 2015 der Fall war – und zwar von 18,9 Prozent in 2014 auf 18,7 Prozent in 2015 –, bewirkt dies eine höhere Rentenanpassung, anderenfalls käme es zu einer Dämpfung der Anpassung. Für 2017 ergibt sich dadurch keine Anpassung, da der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung in 2016 gleich geblieben ist.
Laut BMAS gilt damit: „Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 30,45 Euro auf 31,03 Euro beziehungsweise eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 28,66 Euro auf 29,69 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 1,90 Prozent in den alten Ländern und von 3,59 Prozent in den neuen Ländern.“ Der aktuelle Rentenwert spielt unter anderem bei der Berechnung der gesetzlichen Rente eine wichtige Rolle.
Damit die Rente im Alter reicht
Bei allgemeinen Fragen zur Rentenerhöhung steht eine kostenlose Servicehotline der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der Telefonnummer 0800 10004800 zur Verfügung. Für individuelle Anliegen stehen ortsnahe Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung. Wer sichergehen möchte, dass die gesetzliche und eventuell bereits vorhandene private Altersvorsorge reicht, um im Rentenalter den Lebensstandard halten zu können, kann sich von einem Fachmann der privaten Versicherungswirtschaft beraten lassen.
Dieser berechnet nicht nur, welches Einkommen im Alter dazu notwendig wäre, sondern ermittelt auch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rentenhöhe das voraussichtliche Gesamteinkommen im Rentenalter. Besteht zwischen dem wahrscheinlichen und dem eigentlich notwendigen Einkommen im Rentenalter eine Diskrepanz, lässt sich diese mit Altersvorsorgeprodukten, die zum Teil auch staatlich gefördert werden, schließen.