Ob Nahrungsmittel, Kleidung oder Bus, Bahn und Auto, kein anderer Posten bei den Konsumausgaben, den private Haushalte haben, ist höher als der für das Wohnen.
27.3.2017 (verpd) Eine vor Kurzem veröffentlichte Statistik ging der Frage nach, wieviel Einnahmen und Ausgaben ein privater Haushalt hat. Es zeigt sich, dass im Durchschnitt die monatlichen Ausgaben für Wohnen im Vergleich zu jedem anderen Posten bei den privaten Konsumausgaben deutlich höher sind.
Laut der jüngst veröffentlichten Studie „Laufende Wirtschaftsrechnungen – Einkommen, Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte“ des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stand 2015 einem Haushalt hierzulande im Durchschnitt monatlich ein ausgabefähiges Einkommen von 3.276 Euro zur Verfügung. Dem stehen private monatliche Konsumausgaben unter anderem für Nahrungsmittel, Wohnen, Verkehr, Bekleidung, Gesundheit und Freizeitaktivitäten in Höhe von durchschnittlich 2.391 Euro gegenüber.
Die größten Konsumausgaben in einem Privathaushalt
Der größte Anteil der monatlichen Konsumausgaben eines Haushaltes liegt mit durchschnittlich 859 Euro dabei ganz klar im Bereich Wohnen, also beispielsweise für Miete, Heizung, Strom und Instandhaltung. Ganze 35,9 Prozent und damit mehr als jeder dritte Euro aller privaten Konsumausgaben (2.391 Euro) kostet den Bürgern hierzulande das Wohnen.
Weit weniger als die Hälfte der Wohnkosten, nämlich 332 Euro monatlich (13,9 Prozent), geben Haushalte hierzulande für den zweitgrößten Ausgabeposten bei den privaten Konsumausgaben, nämlich für Lebens- und Genussmittel aus. Auf Platz drei folgen mit 314 Euro im Monat (13,1 Prozent) Ausgaben für die verkehrstechnische Mobilität, also beispielsweise Kosten für Auto, Bus und Bahn.
Dahinter folgen mit 252 Euro (10,5 Prozent) Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung und Kultur, mit 135 Euro (5,7 Prozent) Kosten für Essen gehen außer Haus und Beherbergungskosten und mit 127 Euro (5,3 Prozent) Ausgaben für Innenausstattung und Hausrat wie Haushaltsgeräte und Möbel. Die restlichen 15,6 Prozent der Konsumausgaben entfielen auf Bekleidung (105 Euro, 4,4 Prozent), Gesundheit (100 Euro, 4,2 Prozent), Post und Telekommunikation (61 Euro, 2,6 Prozent), Bildung (16 Euro, 0,7 Prozent) und andere Waren und Dienstleistungen (89 Euro, 3,7 Prozent).
Je kleiner ein Haushalt, desto höher die anteiligen Wohnkosten
Betrachtet man den Anteil der Wohnausgaben je Größe der Haushalte, gilt: Je weniger Personen in einem Haushalt wohnen, desto höher ist der Ausgabenanteil für Wohnen im Vergleich zu allen anderen Konsumausgaben.
Ein Einpersonenhaushalt gab im Durchschnitt rund 41 Prozent (628 Euro) seiner gesamten Konsumkosten, die für einen Singlehaushalt bei 1.531 Euro lagen, für das Wohnen aus. Bei einem Zweipersonenhaushalt lag der Anteil bei 35 Prozent – 961 Euro Wohnkosten zu 2.738 Euro gesamter Konsumausgaben. Bei Dreipersonenhaushalten, hier beliefen sich die privaten Konsumausgaben im Durchschnitt auf je 3.164 Euro, betrug der Anteil der Wohnausgaben fast 34 Prozent, nämlich 1.067 Euro.
In einem Haushalt mit vier Personen beliefen sich die Wohnausgaben auf durchschnittlich knapp 33 Prozent (1.183 Euro) von den gesamten Konsumausgaben, die bei 3.627 Euro lagen. Bei Haushalten mit fünf oder mehr Personen, deren Konsumkosten durchschnittlich insgesamt 4.124 Euro betrugen, lag der Anteil der Wohnausgaben bei rund 30 Prozent (1.256 Euro).
Absicherung für Hausratschäden und sonstige Wohnrisiken
Wie die Statistik zeigt, belasten hohe Mieten und Energiekosten das Haushaltsbudget enorm. Umso wichtiger ist es, zusätzliche finanzielle Belastungen, die eine Beschädigung des Hausrates durch diverse Risiken wie Brand, Leitungswasser-, Sturm oder Hagelschäden oder Einbruch-Diebstahl zur Folge haben kann, abzusichern. Dies ist beispielsweise durch eine Hausratpolice möglich.
Mieter sollten zudem berücksichtigen, dass sie im Schadenfall nicht nur ihr Eigentum ersetzen müssen. Wenn der Mieter selbst durch ein Missgeschick Schäden an der Bausubstanz sowie an fest mit der Wohnung verbundenen Gegenständen wie Einbauschränken, Sanitäranlagen und Parkettfußböden verursacht, kann der Vermieter eine Reparatur beziehungsweise einen Schadenersatz verlangen. Dieses Kostenrisiko lässt sich mit einer Privathaftpflichtpolice, die einen ausreichenden Versicherungsschutz für Mietsachschäden enthält, absichern.
Ein weiteres Kostenrisiko sind auch Streitigkeiten mit dem Vermieter. Wer als Mieter dem Risiko entgehen möchte, im Streitfall die Gerichts- und/oder Anwaltskosten selbst tragen zu müssen, dem hilft dabei eine bestehende Mietrechtsschutz-Versicherung weiter. Ein derartiger Versicherungsschutz kann oft optional in eine Privat-Rechtsschutz-Police mit einer günstigen Zusatzprämie miteingeschlossen werden. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt für den Mieter bei Streitigkeiten anfallende Prozesskosten, wenn der Versicherer vorab eine Leistungszusage erteilt hat.